Satzung
1.BVB-Fanclub
Rügen


§ 1 Name , Sitz , Rechtsform , Logo 

Der Fanclub des Fußballvereins BV Borussia 09 e. V. Dortmund "1. BVB-Fanclub Rügen" wurde am 15.02.2014 gegründet. Der Club hat seinen Sitz in 18556 Dranske/Rügen, auch wenn ein Teil der Mitglieder aus anderen Bereichen kommen. Der Fanclub hat keine Rechtsfähigkeit, da er kein eingetragener Verein ist. Seit dem 15.02.2014 ist "1. BVB-Fanclub Rügen" ein offizieller Fanclub des BV Borussia 09 e. V. Dortmund.

Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine individuellen Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils mit dem 15. Februar und endet mit dem 14. Februar eines jeden Jahres.

Das Logo besteht aus dem Namen des Fanclubs, darunter der Schriftzug "Inselborussen", der Skizze der Insel Rügen, Dranske hervorgehoben, eingerahmt durch den Leuchtturm Hiddensee (links) und dem Leuchtturm Arkona (rechts), deren Strahlen über die Insel auf eine BVB Flagge leuchten. Das Logo des Fanclubs "1. BVB-Fanclub Rügen" darf ausdrücklich nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verwendet werden.



§ 2 Zweck und Aufgabe

Der BVB Fanclub "1 .BVB-Fanclub Rügen" bildet einen Zusammenschluss von fußballbegeisterten Personen, die gemeinsam das Interesse am BV Borussia 09 e. V. Dortmund teilen. Der Fanclub besteht zu dem Zweck, die Mannschaft des BVB sowohl bei Heimspielen als auch bei Auswärtsspielen zu unterstützen.
Des Weiteren treffen sich die Mitglieder vom 1. BVB-Fanclub Rügen auch vor, nach und vereinzelt auch losgelöst von den Spielen, zum gemütlichen Beisammensein um Aktionen zu organisieren und Erlebtes zu diskutieren. Wobei sie durch das öffentliche Tragen der Vereinsfarben und ihres Verhaltens stets Flagge zeigen für ihren Verein und somit die Fankultur rund um den BV Borussia 09 e. V. fördern. Ein freundschaftlicher Kontakt zu anderen BVB-Fanclubs und einzelnen Fans im In und Ausland ist anzustreben. Der Fanclub ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Unser Fanclub distanziert sich deutlich von rassistischem, antisemitischen, homophoben oder diskriminierenden Verhalten, gleich welcher Art!
Ein diesen Zwecken angemessenes Auftreten aller Fanclubmitglieder bei Fanclubveranstaltungen (Busfahrten, Stadionbesuche und Feierlichkeiten) ist daher verpflichtend.
Fehlverhalten führt zum sofortigen Ausschluss und wird vom den Fanclubmitgliedern kritisch hinterfragt und aufgearbeitet.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
 

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Mitglied des 1. BVB-Fanclub Rügen können natürliche Personen und juristische Personen werden. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Club muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrages, durch den Vorstand mit einer 6-monatigen Probezeit. Bei Kindern und Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Eine Ehrenmitgliedschaft kann nur durch die Vollversammlung mit einstimmigem Mehrheitsbeschluss verliehen werden. Die Mitgliedschaft im Fanclub endet:

a. durch erklären schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand.

b. durch Ausschluss bei groben Verstoß gegen die Satzung des Clubs oder gegen die Stadionordnung.

c. bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtsfähigkeit.

d. mit dem Tod des Mitglieds endet automatisch die Mitgliedschaft.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand in einer nicht-öffentlichen Abstimmung durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Bereits im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

Verlässt ein Mitglied den Verein, so hat er nach einer Sperrfrist von 12 Monaten die Möglichkeit, erneut einen Aufnahmeantrag zu stellen.

Endet eine Mitgliedschaft innerhalb eines Kalenderjahres besteht seitens des ausscheidenden Mitgliedes kein Anspruch auf Rückzahlung bereits getätigter Mitgliedsbeiträge.


§ 4 Organe des Clubs

a. Vorstand
b. Fanbeirat
c. Vollversammlung

Der Vorstand besteht aus 6 stimmberechtigten Personen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer Fanartikelverwaltung und Fanbeiratsvertreter) und einem beisitzenden Ehrenvorsitzenden und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Wiederwahlen sind zulässig.

Vorstandskonstituierung nach Abstimmung der Mitgliederabstimmung vom 10.01.2021: (Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10.01.2021)

1. Vorsitzender: Bodo Prochnow
2. Vorsitzender Ronny Bodenburg
Ehrenvorsitz Jürgen Sander
Schatzmeister & Ticketverwaltung: Stephan Rottke
Fanbeiratsvorsitz: Andreas Zitscher
Fanfreundschaften, Fanartikel Stefanie Lubenow
Schriftführer & Archiv: René Reichard

 
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtsdauer aus, so bestellt der Vorstand seinen Nachfolger. Die nächste stattfindende Vollversammlung beschließt dann, ob der Nachfolger bestätigt wird, oder ein anderer gewählt wird. Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Vollversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Vollversammlung aus.
Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal statt.

Der Fanbeirat setzt sich aus aktiven Mitgliedern mit speziellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zusammen und wird im Vorstand vom Fanbeiratsvertreter vertreten.

Fanbeiratskonstituierung nach Abstimmung der Mitgliederversammlung vom 10.01.2021: (Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10.01.2021)
 

Andreas Zitscher Vertreter des Fanbeirates mit Stimmrecht im Vorstand
Lena Müller Videoanfertigung
Lars Wondrejz Turnierverantwortlicher
Beatrix Ortmann Präsente
Karoline Holldorf Gästebetreuung
Horst Marschewski 1. Vertreter im BVB-Fanrat
Nadine Olbrich 2. Vertreter im BVB-Fanrat
Anja Levetzow Kurier- und Infoverteilung
Stefanie Lubenow Gratulationen
Mirgo Jahn Facebook-Verantwortlicher
Sebastian Wegner Tippspielorganisation
Dieter Stübe Presseverantwortlicher
Ronny Nießen Tippspielorganisation


Andreas Zitscher, Beatrix & Sven Ortmann sind Kassenprüfer für die nächsten fünf Jahre (ab Satzungsdatum). Von diesen den drei genannten Personen müssen mindestens zwei die jährliche Kassenprüfung vornehmen.

Für schnell zu beschließende Angelegenheiten genehmigt sich der Fanclub (Beschluss vom 03.02.2018 / lt. Protokoll) ein Abstimmen über das jeweilige Problem mittels der Fanclub eigenen Whatsapp-Gruppe. Allen Mitgliedern wird so das aktive Wahlrecht eingeräumt.

Der Club wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand vertreten, wobei jedes Vorstandsmitglied für sich allein vertretungsberechtigt ist. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Clubs zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem entsprechenden Organ zugewiesen sind. Insbesondere entscheidet er über die Vergabe von Mitteln entsprechend dem Zweck des Clubs.
Die Vollversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:

a. Wahl des Vorstandes
b. Beschlussfassung über die Verwendung des vom Fanclub zu verwaltenden Vermögens
c. Beschluss über Satzungsänderungen und Auflösung des Fanclubs
d. Kontrolle der allgemeinen Fanclubarbeit und des Fanclubzwecks

Alle Mitglieder haben in den Vollversammlungen das aktive Wahlrecht. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Bei Beschlüssen über die Satzungsänderungen, Auflösung des Fanclubs, Ausschluss von Fanclubmitgliedern sowie Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.  

§5 Protokollierung der Beschlüsse

Über alle Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen. Alle gefassten Beschlüsse sind in diesem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll der Vollversammlung wird vom Schriftführer geführt, das der Vorstandssitzung reihum von einem Vorstandsmitglied. Das Protokoll ist von dem Protokollführer und von einem sonstigen teilnehmenden Sitzungsmitglied zu unterzeichnen.

§6 Zahlungen, Beiträge, Finanzen

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Club durch:

a. Mitgliedsbeiträge
b. Geldspenden
c. Sachspenden

Die Jahresgebühr beträgt 19,09 € - das heißt, monatlich 1,60 € (1,5908 € aufgerundet) und wird entsprechend dem Eintrittsdatum ab Eintrittsmonat berechnet.

Die Aufnahmegebühr beträgt unabhängig vom Eintrittsdatum ebenfalls 19,09 €. In der Aufnahmegebühr enthalten sind:

o Ein Willkommensgeschenk

o Ein offizielles Begrüßungsschreiben

o Ein Mitgliedsausweis

Der Wert beträgt 15,00 €. Die Differenz von 4,09 € wird dem Vereinskonto gutgeschrieben.

Kinder bis zum 16. Lebensjahr sowie Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Clubvermögen. Über die Verwendung von Mitgliederbeiträgen entscheidet der Vorstand. Sollten Anschaffungen, wie z. B. ein Transparent oder ähnliches beschlossen werden, die nicht aus dem Guthaben des Clubs beglichen werden können, beteiligen sich die Mitglieder zu gleichen Teilen. Ein Kassenprüfer wird vom Vorstand eingesetzt und mindestens einmal im Jahr, rechtzeitig zur Vollversammlung, eine Kassenprüfung durchgeführt. Kassenführer sind die Vorstandsmitglieder und der Kassierer.

Der 1. und 2. Vorsitzende sind berechtigt, ohne vorangegangenen Vorstands- bzw. Mitgliederbeschluss aus dem Vereinsvermögen zum Zwecke der Vereinsverwaltung und im Sinne des Vereins über finanzielle Mittel bzw. Artikel aus dem Warenbestand bis zu einer Höhe von 20,00 € frei zu verfügen. Diese Entnahmen sind mit Datum und Zweck im Vereins-Kassenbuch zu vermerken.

§7 Haftung 

Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Club haftet auch in keinem Fall für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.  

§7a Einverständniserklärung Nutzungsrechte:

Hiermit übertragen die Mitglieder des 1. BVB-Fanclubs Rügen sämtliche Nutzungsrechte an den Fotos und Videos, die sie durch die Vereins-WhatsApp-Gruppe, per Email, Brief oder händisch an den Vorstand weitergeben, an den 1. BVB-Fanclub Rügen. Diese Übertragung gilt sowohl zeitlich als auch örtlich unbegrenzt und können uneingeschränkt veröffentlicht werden.

§8 Fanclubkleidung

Wird ein neues Mitglied in den Fanclub aufgenommen, entscheidet der Vorstand im Einzelfall per Abstimmung, ab wann die Person offizielle Kleidung des Fanclubs erwerben und tragen darf.  

§9 Auflösung

Der Fanclub wird aufgelöst:

a. durch Entscheidung der Vollversammlung
b. wenn die Mitgliederzahl auf unter fünf sinkt
c. wenn der BV Borussia 09 Dortmund e.V. aufgelöst wird

Über die Aufteilung des Vereinsvermögens entscheidet die Vollversammlung.


§10 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung des 1.BVB-Fanclub Rügen tritt am 15.02.2014 in Kraft.

Letzte Änderung: 10.01.2021.

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